Der Prozess der Firmengründung in Ungarn
Die Gründung eines Unternehmens ist ein bedeutender Schritt, und die Wahl der richtigen Unternehmensform ist entscheidend. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen, Kapitalüberlegungen und notwendigen Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Ungarn. Wenn Sie ein Unternehmen in Ungarn gründen möchten, kontaktieren Sie uns für professionelle Unterstützung. Unser Team erfahrener Anwälte begleitet Sie durch jeden Schritt des Prozesses, um die Einhaltung ungarischer Gesetze und eine reibungslose Gründung sicherzustellen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu starten! Die eigentliche Firmenregistrierung erfolgt elektronisch. Sobald der Antrag durch Ihren gesetzlichen Vertreter eingereicht wurde, bearbeitet und registriert das ungarische Firmenregister das Unternehmen in der Regel innerhalb von 1-3 Werktagen, sofern alle Unterlagen ordnungsgemäß sind.
Die richtige Unternehmensform wählen
Das ungarische Recht definiert mehrere Unternehmensformen, darunter Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften (KG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG). Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist aufgrund ihrer Flexibilität und des Schutzes des Vermögens der Eigentümer die beliebteste Form. Die Wahl der richtigen Struktur hängt von Ihrem verfügbaren Kapital und Ihren Haftungspräferenzen ab.
Kapitalanforderungen und Beiträge
Das Mindeststammkapital für eine GmbH beträgt 3 Millionen HUF (ca. 7.500 EUR), das aus Geldmitteln oder Sachwerten (Apport) bestehen kann. Die Beiträge müssen nicht vollständig bei der Registrierung eingezahlt werden, jedoch wirkt sich nicht eingezahltes Kapital auf die Dividendenausschüttung aus.
Haftungsüberlegungen
Bei einer GmbH haften die Mitglieder beschränkt, was bedeutet, dass sie nicht persönlich für die Schulden des Unternehmens verantwortlich sind. Dies unterscheidet sie von Gesellschaften bürgerlichen Rechts, bei denen die Mitglieder unbegrenzt haften.
Einen Firmennamen wählen
Der Name eines Unternehmens muss die gewählte Unternehmensform (z. B. GmbH) und ein einzigartiges führendes Wort enthalten. Der Name muss unverwechselbar sein und den Namensvorschriften entsprechen, um Ähnlichkeiten mit bestehenden Unternehmen zu vermeiden.
Sitz und Standorte
Jedes Unternehmen muss einen Sitz haben, für den die Zustimmung des Eigentümers erforderlich ist, wenn dieser nicht im Besitz des Unternehmens ist. Zusätzliche Standorte oder Zweigstellen in anderen Gemeinden müssen ebenfalls benannt und dokumentiert werden.
Ernennung eines Geschäftsführers
Der Geschäftsführer, verantwortlich für den täglichen Betrieb, kann ein Mitglied oder eine externe Person sein. Gesetzliche Einschränkungen stellen sicher, dass der Ernannte keine Disqualifikationen wie Vorstrafen hat.
Schritte zur Registrierung
Die Firmenregistrierung erfolgt elektronisch über einen gesetzlichen Vertreter. Erforderliche Unterlagen sind der Gründungsvertrag, Eigentümerzustimmungen und zugehörige Erklärungen. Nach der Genehmigung erhält das Unternehmen eine Steuernummer, eine Registrierungsnummer und einen statistischen Code. Ein Geschäftskonto muss eröffnet und das Unternehmen für die lokale Gewerbesteuer registriert werden.
Fazit
Die Firmengründung in Ungarn umfasst die Auswahl der richtigen Struktur, die Vorbereitung der Dokumentation und die Erfüllung administrativer Anforderungen. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften und einen reibungslosen Registrierungsprozess, der den Weg für erfolgreiche Geschäftstätigkeiten ebnet.