Investitionsprogramm
Das Gästeinvestorenprogramm Ungarns bietet Staatsangehörigen aus Drittländern einen vereinfachten Weg, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, indem sie bedeutende Investitionen tätigen, die mit den nationalen wirtschaftlichen Interessen übereinstimmen. Das Programm umfasst drei primäre Investitionsmöglichkeiten: den Erwerb von Anteilen an Investmentfonds, den Besitz von Wohnimmobilien und die Bereitstellung finanzieller Spenden.


Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds
Investoren können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, indem sie Anteile an Investmentfonds im Wert von mindestens 250.000 EUR erwerben. Diese Anteile müssen von einem Immobilienfonds ausgegeben werden, der bei der Ungarischen Nationalbank registriert ist. Der Investor ist verpflichtet, die Investition für mindestens fünf Jahre zu halten. Zusätzlich muss der Immobilienfondsverwalter im Register der qualifizierten Marktbetreiber gemäß Gesetz XXX von 2016 über Beschaffungen für Verteidigungs- und Sicherheitszwecke eingetragen sein.
Erwerb von Eigentumsrechten an einer Immobilie
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Ab dem 1. Januar 2025 haben Investoren die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, indem sie eine Wohnimmobilie in Ungarn im Wert von mindestens 500.000 EUR erwerben. Die Immobilie muss sich innerhalb des geografischen Gebiets Ungarns befinden, im Grundbuch unter ihrer Flurstücksnummer oder topografischen Losnummer eingetragen sein und frei von jeglichen Belastungen, Ansprüchen und Pfandrechten sein. Der Investor ist verpflichtet, das Eigentum an der Immobilie für mindestens fünf Jahre zu behalten.


Bereitstellung einer finanziellen Spende
Alternativ können Investoren eine finanzielle Spende von mindestens 1.000.000 EUR leisten, um Bildungs-, wissenschaftliche Forschungs- oder künstlerische Tätigkeiten zu unterstützen. Diese Spende muss an eine Hochschuleinrichtung gerichtet werden, die von einem öffentlichen Treuhandfonds mit öffentlichem Auftrag unterhalten wird.
Der Antrag erfordert den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung der gewählten Investition. Bei der Einreise nach Ungarn haben Investoren bis zu 93 Tage Zeit, die zugesagte Investition zu tätigen, und müssen deren Abschluss über die Plattform "Enter Hungary" zertifizieren, bevor sie die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis ist nach Erteilung zehn Jahre gültig und kann um weitere zehn Jahre verlängert werden, sofern die Investition beibehalten wird. Inhaber der Aufenthaltserlaubnis für Gästeinvestoren sind berechtigt, in Ungarn zu wohnen und ohne Einschränkungen zu arbeiten. Familienangehörige, einschließlich Ehepartner und minderjährige Kinder, können ebenfalls Aufenthaltsgenehmigungen im Rahmen der Familienzusammenführung beantragen. Darüber hinaus genießen die Bewohner visafreies Reisen innerhalb des Schengen-Raums für Kurzaufenthalte.